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Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz

Diskriminierung

Diskriminierung meint eine Ungleichbehandlung ohne einen rechtfertigenden sachlichen Grund. Die Diskriminierung von Menschen kann auf verschiedenen Eigenschaften beruhen. Besonders häufig werden Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Alters oder ihrer Beeinträchtigung diskriminiert.

Es gibt verschiedene Formen der Diskriminierung:

  • Die positive Unterscheidung der Geschlechter («positive Diskriminierung») versteht sich als eine Ungleichbehandlung, für die es einen sachlichen Grund gibt. E in Beispiel dafür sind Frauenquoten. Diese Art der Diskriminierung ist gesetzlich erlaubt.
  • Bei der direkten Diskriminierung wird die diskriminierende Ungleichbehandlung offen ausgesprochen.
  • Im Gegensatz dazu wird bei der indirekten Diskriminierung eine Regelung zwar neutral formuliert, sie wirkt sich aber in ihrer konkreten Anwendung diskriminierend aus.
  • Beim Sexismus wird das Geschlecht zum Diskriminierungsmerkmal, etwa wenn Frauen oder Männer z.B. wegen ihres Aussehens, ihres Verhaltens oder ihrer sexuellen Orientierung verspottet werden oder anzüglichen Bemerkungen ausgesetzt sind.

Diskriminierung am Arbeitsplatz kann zu Geschlechterdiskriminierung, sexueller Belästigung und Mobbing führen.

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