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Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz

Gewalt

Wird am Arbeitsplatz Gewalt angewendet, ist eine hohe Eskalationsstufe erreicht. Gewaltanwendung stellt immer eine schwere Pflichtverletzung dar.

Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gehört aber auch, dass nach den Ursachen der Gewalteskalation gefragt wird. Die Bereiche Risikomanagement und Security ergreifen meist die ersten Sofortmassnahmen. Ev. muss die Polizei eingeschaltet werden. Arbeitgeberseite bzw. HR-Verantwortliche und Führungspersonen sollten zudem – zum Schutz der direkt Betroffenen und Beteiligten sowie weiterer potenziell gefährdeter Personen – nach den Gründen für den Gewaltausbruch forschen. Dies, bevor sanktionierende Massnahmen wie z.B. eine fristlose Entlassung ausgesprochen werden.

Die Erfahrung rund um Integritätsverletzungen bei der Arbeit zeigt, dass sich bedrängte Mitarbeitende in einer Zwangslage und zunehmend in einer Art «Dampfkochtopf» befinden – nur ohne funktionierendes Ventil. Folge davon können Handgreiflichkeiten, innerer Rückzug, Spannungen im Team, Erkrankung, wild um sich schlagen, Whistleblowing oder sogar Amokläufe sein.

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