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Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz

Persönliche Integrität

Als Arbeitgeber sind Sie im Rahmen der Fürsorgepflicht für die persönliche Integrität ihrer Mitarbeitenden verantwortlich. Persönliche Integrität umfasst die physische, psychische, geistige und moralische Unversehrtheit des Menschen. Ein gutes Arbeitsklima – Respekt, Vertrauen, eine offene Kommunikations- und Konfliktkultur – ist die beste Prävention.

Mit Verletzungen der persönlichen Integrität sind Angriffe auf die Person als Ganzes gemeint. Es geht um Verhaltensweisen, die Grenzen verletzen und den Selbstwert schädigen. Diese Grenzüberschreitungen können sowohl bewusst als auch unbeabsichtigt geschehen. Denn im Alltag ist es nicht immer eindeutig und erkennbar, ob man jemandem zu nahetritt. Dazu gehört etwa die Überwachung von Mitarbeitenden – etwa wenn am Arbeitsplatz technische Überwachungssysteme installiert werden, ohne sich der damit entstehenden Pflichten und möglichen Konsequenzen bewusst zu sein.

Der Schutz der persönlichen Integrität geniesst in der Schweiz einen hohen Stellwert. Dies kommt dadurch zum Ausdruck, dass der Persönlichkeitsschutz in mehreren Gesetzen verankert ist.

Die Verletzung der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz kann zu MobbingDiskriminierung , Gewalt und Stress führen. Treten diese in einem Unternehmen auf, stossen Führungskräfte oft an ihre Grenzen stossen. Der Einbezug von externen SpezialistInnen mit Erfahrung in den Bereichen Arbeits- und Organisationspsychologie, Mediation und Kommunikation, trägt dazu bei, den Konflikt schnell zu lösen.

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